Italien: Entlastung bei Netzentgelten für Biogasanlagen – ARERA-Beschluss 109/21
Der Beschluss 109/21 von ARERA ermöglicht es Betreibern, Netzentgelte für den Strom, der zur Versorgung der Hilfsdienste von Biogasanlagen genutzt wird, auszuschließen, was erhebliche Kosteneinsparungen bringt.
Die Regelung aktualisiert die Art und Weise, wie diese Einsparungen erzielt werden: Wer bisher noch nicht davon profitiert hat, muss ein neues Verfahren zur Aktivierung durchlaufen, während bestehende Begünstigte sich an die neuen Betriebsregeln anpassen müssen.
Ein entscheidender Punkt ist, dass der „negative“ Strom – also der intern vom Werk genutzte Strom – von einem Trader verwaltet werden muss, der die korrekte Entlastung der Entgelte sicherstellt.
CIB Service hat einen speziellen Support entwickelt, um Unternehmen bei der Anpassung an die neue Regelung zu unterstützen.
Sprecher
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