Biomethan für schwer dekarbonisierbare Branchen: Die Rolle des Dienstleisters in der direkten Beziehung zwischen Verbraucher und Produzent
Artikel 5, Absatz bis, des Landwirtschaftsgesetzes fördert die Nutzung von Biomethan aus landwirtschaftlicher Biomasse in schwer zu dekarbonisierenden Produktionsbranchen (den sogenannten „hard to abate“-Sektoren). Es bezieht sich auf die Möglichkeit, Biomethan nicht nur am gleichen Produktionsstandort, sondern auch an anderen Standorten zu nutzen, sofern ein Kaufvertrag mit bestimmten Merkmalen vorliegt. Auf diese Weise können „hard to abate“-Verbraucher ihre ETS-Verpflichtungen (European Union Emissions Trading Scheme - EU ETS) ausgleichen. Sobald Kaufverträge abgeschlossen sind, wird ein Dienstleister benötigt, der den Transport und die Balance des Biomethans in den Netzen übernimmt. Fabio Santorum, CEO von Openlogs, erklärt uns mehr zu diesem Thema.
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