Energie-Rechnungsdekret: Was sich für Biogas und Biomethan ändert
Das Energie-Rechnungsdekret, das darauf abzielt, Energiekosten zu begrenzen und Fördermaßnahmen neu zu organisieren, bringt auch Änderungen für Biogas und Biomethan. Die Maßnahmen verfolgen zwei Ziele: den Schutz bestehender Anlagen und die Förderung technologischer Weiterentwicklung. Betriebene Biogasanlagen behalten die garantierten Mindestpreise, werden aber gleichzeitig aufgefordert, schrittweise auf Biomethan umzusteigen, ohne plötzliche Strafmaßnahmen. Für Biomethan wird die Rolle des Landwirtschaftsdekrets gestärkt, um die industrielle Nutzung zu fördern und den Wert für die Verbraucher zu sichern. Der CIB hat zusammen mit den landwirtschaftlichen Verbänden die bestehende Produktion verteidigt. Nun muss das Parlament sicherstellen, dass die Maßnahmen die Energiewende unterstützen, ohne bestehende Anlagen zu gefährden.
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