5.10.2021
Frist für die „Flexibilitätsprämie“ für Biogasanlagen in Deutschland um acht Monate verlängert
Markt und Politik
Mit dem vor wenigen Wochen vom Bundestag verabschiedeten „Corona-Gesetz“ hat die Bundesregierung die Frist für die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen in Deutschland um acht Monate verlängert. Mit dem EEG 2017 wurde eine Bonusgrenze zur Flexibilisierung von Biogasanlagen eingeführt, die bereits im Juli 2019 erreicht wurde. Anlagen, die für die Prämie in Frage kamen, mussten die angegebenen Vorschriften bis November 2020 erfüllen, aber die Sperren dieser Monate infolge der Coronavirus-Pandemie verlangsamten alle Verfahren. Diese Verlängerung hilft also den Betreibern, die auf Juli 2021 verschobene Frist einzuhalten. Wie konnte das erreicht werden? Dank des Engagements und der Arbeit des Fachverbands Biogas e.V.
Collected during the World Biogas eFestival, promoted by the World Biogas Association
Originalsprache: German
Herkunft: Germany
Sprecher
Georg Friedl
Head of department member service, German Biogas Association
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