1.16.2020
Wie müssen Biogasanlagen bis 300 kW gespeist werden, um die Förderung zu erhalten? Hier die Richtlinien
Anaerobe Vergärung
Um die Förderung beantragen zu können, müssen die mit Biogas gespeisten Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie mit Leistung bis 300 kW zu mindestens 80 % mit Abfallstoffen der Tierhaltung und Nebenprodukten und zu 20 % mit Zweiternte-Erzeugnissen gespeist werden. Somit besteht nun erneut die Möglichkeit, der Biomasse auch Mais hinzuzufügen, sofern dieser auf derselben Anbaufläche vor oder nach dem Anbau von Lebensmittelkulturen angebaut wird.
Originalsprache: Italian
Herkunft: Italy
Sprecher
Lorella Rossi
Area Tecnica, CIB (Consorzio Italiano Biogas)
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