10.28.2024
Biogasanlagen mit mehr als 2 MW thermischer Leistung: Nachhaltigkeitsprüfung wird Pflicht
Markt und Politik
Mit der Nachhaltigkeitsverordnung wird für alle Biogasanlagen (neu, installiert oder am Ende des Förderzeitraums) mit einer Leistung von mehr als 2 MW Wärmeleistung ein Nachhaltigkeitsnachweis zur Pflicht. Während eines ersten Übergangszeitraums von neun Monaten - der im Mai 2025 endet - wird die Aufgabe vereinfacht und die Überprüfung der Flächen zum Jahr 2008 ist sowohl für das Jahr 2023 als auch für das Jahr 2024 erforderlich. Nach diesem ersten Zeitraum ist jedoch die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle obligatorisch, ebenso wie die Rückverfolgbarkeit der Biomasse. Christian Curlisi vom CIB erklärt in diesem Interview alle technischen und kritischen Aspekte.
Originalsprache: Italian
Herkunft: Italy
Sprecher
Christian Curlisi
Direttore, CIB
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