Italien: Biomethan, die Bauarbeiten beginnen! CIB Service erinnert an die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen
Für alle zukünftigen Biomethanerzeuger, die jetzt nach den Ausschreibungen mit ihren Baustellen beginnen, sind eine Reihe von obligatorischen Anforderungen zu erwähnen, um die Förderung zu erhalten. CIB Service weist auf Folgendes hin:
- Der Beginn der Arbeiten muss der GSE innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Beginns mitgeteilt werden;
- Der voraussichtliche Starttermin muss der GSE zwischen 120 und 60 Tagen vor dem voraussichtlichen Starttermin mitgeteilt werden;
- Das tatsächliche Datum der Inbetriebnahme muss dann innerhalb von 30 Tagen nach diesem Datum mitgeteilt werden, wobei auch eine Reihe von Unterlagen für den Antrag hochgeladen werden müssen.
Erfahren Sie mehr in diesem Interview oder wenden Sie sich direkt an CIB Service!
Sprecher