6.4.2018
Deutschland: Ab 2019 müssen alle Biogasanlagen im Marktstammdatenregister eingetragen werden
Markt und Politik
Bis spätestens zum 30. Juni 2019 müssen alle bestehenden und neuen deutschen Biogasanlagen im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Das Register erfasst alle Akteure des Strom- und Gasmarkts mit dem Ziel, eine Übersicht über die Branche zu schaffen sowie signifikante und transparente Daten zu erheben.
Originalsprache: German
Herkunft: Germany
Sprecher
Marion Wiesheu
Head of Training & Safety, Fachverband Biogas e.V.
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