11.21.2019
Modalität der Inanspruchnahme der Förderung und erforderliche Voraussetzungen für Biogasanlagen bis 300 kW
Markt und Politik
Mit dem Haushaltsgesetz 2019 wird die Unterstützung für Biogasanlagen bis 300 kW wieder aktiviert. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um die Begünstigung aus dem Kontingent von 25 Millionen Euro zu erhalten? Wie Elisa Codazzi vom italienischen Biogas-Konsortium (Consorzio Italiano Biogas) erklärt, kann die Förderung für im Rahmen einer Landwirtschafts- oder Tierhaltungstätigkeit betriebene Anlagen beantragt werden, die zu 80 % mit Abfallstoffen aus der Tierhaltung (Flüssigmist) und zu 20 % mit Zweiternte-Erzeugnissen gespeist werden und bei denen die Abwärme für betriebliche Prozesse genutzt wird.
Originalsprache: Italian
Herkunft: Italy
Sprecher
Elisa Codazzi
Responsabile, CIB Service
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