2.6.2020
Vorbehandlung von tierischen Nebenprodukten laut EU
Anaerobe Vergärung
Die EU-Verordnung Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte erlaubt die Behandlung einiger dieser Produkte in Kompostierungs- und anaeroben Vergärungsanlagen. Nebenprodukte dieser Art müssen so gehandhabt werden, dass alle möglichen Schadstoffe vor jedem Entsorgungsprozess und damit auch vor der Verwendung zur Biogaserzeugung aufbereitet und beseitigt werden.
Originalsprache: English
Herkunft: Greece
Sprecher
Vasilis Lekaditis
Chief Process Engineer, KAFSISI Bio
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